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Unabhängiger Steiermärkischer Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung und Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Mitglieder des Steiermärkischen Monitoringausschusses:

Der unabhängige Steiermärkische Monitoringausschuss setzt sich, dem Gesetz entsprechend (§53 StBHG), aus 16 Mitgliedern/Ersatzmitgliedern zusammen. Was die Zusammensetzung dieses Ausschusses so einzigartig macht, ist sicher die Vielfältigkeit der Expertise:

  • zehn SelbstvertreterInnen mit unterschiedlichsten Behinderungen, wodurch sie selbst ständig mit dieser Thematik befasst sind (zum Beispiel Blindheit, chronische Erkrankung, Gehörlosigkeit, Lernbehinderung, Mobilitätsbehinderung, psychische Erkrankung),
  • vier VertreterInnen der wissenschaftlichen Lehre, die besonderes Fachwissen zur Thematik mit- und einbringen und
  • zwei Vertreterinnen aus der für die Angelegenheiten des Steiermärkischen Behindertengesetzes zuständigen Abteilung, die vor allem informationstechnisch, was die interne Struktur der Landesverwaltung betrifft, eine Unterstützung sind, jedoch kein Stimmrecht besitzen.

Wenn Sie gerne selbst als Mitglied/Ersatzmitglied im Steiermärkischen Monitoringausschuss vertreten sein möchten:

Wir suchen Menschen mit Behinderungen, die bereit sind aktiv mitzugestalten, die vor allem Zeit haben und wenn möglich auch zusätzlich Fachkompetenzen einbringen können. Der Steiermärkischer Monitoringausschuss braucht die Erfahrung von Menschen mit Behinderung, daher sind im Ausschuss insgesamt 10 Selbstvertreter/Selbstvertreterinnen (5 Mitglieder/5 Ersatzmitglieder) vertreten. Nur durch ihren Erfahrungshintergrund hat der Steiermärkische Monitoringausschuss unmittelbaren Einblick in die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen.

Die Nominierung der neuen SelbstvertreterInnen-Mitglieder wird entsprechend dem Gesetz durch einen SelbstvertreterInnen-Verein (gegenwärtig Selbstbestimmt Leben Steiermark) durchgeführt.

Wenn Sie einen geeigneten, qualifizierten Menschen mit Behinderung kennen, der sich für die ehrenamtliche Mitarbeit im Steiermärkischen Monitoringausschuss interessiert, dann können Sie uns eine Bewerbung schicken und wir werden diese bei der nächsten Nominierung berücksichtigen.

Vorsitzender

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Matthias Grasser

Am 10.07.2023 wurde Herr Matthias Grasser als Vorsitzender des Unabhängigen Steiermärkischen Monitoringausschusses gewählt. Zu den Aufgaben des Vorsitzenden gehören unter anderem die formelle Leitung der Sitzungen, die Vertretung des Monitoringausschusses nach außen, die inhaltliche Leitung der Geschäftsstelle, Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit etc  (§ 4 (2) Geschäftsordnung).

Die SelbstvertreterInnen

Die fünf von den Selbstvertretungsorganisationen zu nominierende Menschen mit Behinderung mit den Ersatzmitgliedern sind:

Steiermärkische Landesregierung: Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration, Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Steirische Hochschulkonferenz

Die zwei von der Steirischen Hochschulkonferenz zu nominierende Vertreterinnen/Vertreter der wissenschaftlichen Lehre, wobei die Lehrtätigkeit einer Vertreterin/eines Vertreters das Gebiet der Menschenrechte umfassen muss, mit den Ersatzmitgliedern sind:

Für Menschen mit Behinderungen

Piktogramm über die Arten von Behinderung. Mit Klick darauf öffnet sich eine Datei, welche genauer beschreibt, welche Behindertenarten vertreten werden.
Zur Beschreibung - Hier klicken

Ihre Erfahrung zählt!

Für die Tätigkeit des Monitoring­ausschusses sind Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Bevölkerung wichtig. Menschen mit Behinderungen und jene, die sich in deren Dienst stellen, wissen meist aus Erfahrung, welche Gesetzes­regelungen nicht funktionieren und haben unter Umständen Verbesserungs­vorschläge. Sollten Sie eine Stelle im Gesetz kennen, die nicht der UN-BRK entspricht oder Verbesserungs­vorschläge haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht per E-Mail (office@monitoring-stmk.at).
Wir kümmern uns ent­sprechend unseren Möglich­keiten um Ihr Anliegen!

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