Monitoring bedeutet „überwachen“.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen, die sich mit einem Thema gut auskennen und gemeinsam daran arbeiten.
Ein Monitoring-Ausschuss ist also eine Gruppe, die gemeinsam etwas überwachen.
Der Monitoring-Ausschuss überwacht die UN-Behindertenrechts-Konvention.
UN ist eine englische Abkürzung für Vereinte Nationen.
Die UN ist ein Zusammenschluss von 193 Ländern der Welt. Deshalb heißen sie Vereinte Nationen. Nationen ist ein anderer Name für Länder.
In dieser Konvention stehen die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Jedes Land muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen diese Rechte bekommen. Und, dass sie nicht schlechter,als andere Menschen behandelt werden.
Österreich und die Steiermark wollen die UN- Behindertenrechts-Konvention einhalten.
In der Steiermark heißt diese Gruppe: Steiermärkischer
Monitoring-Ausschuss für Menschen mit Behinderungen.
In der Steiermark heißt diese Gruppe: Steiermärkischer
Monitoring-Ausschuss für Menschen mit Behinderungen.
Damit der Monitoring-Ausschuss gut arbeiten kann benötigen wir Ihre Unterstützung.
Menschen mit Behinderungen und jene, die sich für sie einsetzen wissen aus Ihrer eigenen Erfahrung,
welche Gesetze ihnen Probleme bereiten. Oft haben sie sogar Vorschläge zur Verbesserung.
Wenn Sie so ein Gesetz kennen oder Vorschläge zur Verbesserung haben, dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Schicken Sie ihre Nachricht bitte an office@monitoring-stmk.at.
Soweit es dem Monitoring-Ausschuss möglich ist,
wird er sich bemühen Ihnen zu helfen.